1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Angebote, Aufmaß, Planung, Beschaffung, Lieferung und Montage von Sanitär- und Toilettentrennwänden. Individuelle Vereinbarungen im Angebot gehen diesen Bedingungen vor.
2. Anfrage und Vertragsschluss
Eine erste Anfrage oder Kostenschätzung ist unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch Annahme des individuellen Angebots in Textform und Eingang der vereinbarten Anzahlung zustande.
3. Aufmaß und Prüftermin
Das Aufmaß dient der Prüfung von Maßen, Untergrund, Zugänglichkeit und technischer Umsetzbarkeit. Eine vereinbarte Aufmaß- und Anfahrtspauschale bleibt auch geschuldet, wenn die Montage wegen ungeeigneter Voraussetzungen nicht durchgeführt werden kann.
4. Angebot und Material
Der Angebotspreis ist der kalkulierte Verkaufspreis und umfasst nur ausdrücklich genannte Leistungen. Geeignete Materialien verschiedener Hersteller dürfen eingesetzt werden, sofern kein bestimmter Hersteller vereinbart wurde. Maßgeblich sind die vereinbarten technischen Eigenschaften.
5. Zahlung
Sofern im Angebot nichts anderes steht, werden 50 % der Gesamtvergütung als Anzahlung fällig. Die Restvergütung wird nach Fertigstellung, Abnahme oder gesetzlich zulässiger Abnahmefiktion und Zugang der prüffähigen Schlussrechnung fällig.
6. Termine
Liefer-, Aufmaß- und Montageterminen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Nicht zu vertretende Verzögerungen, insbesondere durch Hersteller, Lieferanten, Speditionen, fehlende Mitwirkung, ungeeignete bauliche Voraussetzungen oder höhere Gewalt, verlängern die Frist angemessen.
7. Mitwirkung und Änderungen
Der Kunde stellt richtige Angaben, Zugang, geeignete Wand- und Bodenflächen sowie sichere Arbeitsbedingungen bereit. Mehrkosten durch fehlende, falsche oder verspätete Mitwirkung können gesondert berechnet werden, soweit der Kunde die Ursache zu vertreten hat. Änderungen von Maßen, Farben, Materialien oder Leistungen bedürfen der Zustimmung.
8. Abnahme und Mängel
Nach Fertigstellung wird der Kunde zur Abnahme aufgefordert. Der Auftragnehmer erhält zunächst Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
9. Hersteller- und Materialfehler
Beruht ein Mangel ausschließlich auf einem vom Hersteller zu vertretenden Material- oder Herstellungsfehler und liegt keine Pflichtverletzung bei Aufmaß, Planung, Beratung, Transport, Einbringung oder Montage vor, unterstützt der Auftragnehmer den Kunden bei der Abwicklung mit dem Hersteller. Die gesetzlichen Rechte gegenüber dem Auftragnehmer bleiben unberührt.
10. Haftung
Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingende gesetzliche Haftung bleibt unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer bei wesentlichen Vertragspflichten nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
11. Verbraucher
Gegenüber Verbrauchern gelten zusätzlich die gesetzlichen Informations-, Widerrufs- und Verbraucherschutzrechte. Für individuell gefertigte Waren gelten gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht nur, soweit deren Voraussetzungen erfüllt sind.
12. Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.